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Auf Patentämtern werden ja gerne mal ziemlich absurde Dinge patentiert. In Russland hat sich nun der Chef der Firma Superfone, Oleg Teterin, die Zeichenkombination 😉 patentieren lassen. Die russische Patentbehörde habe ihm schon das Markenrecht an dieser Zeichenkombination zugeteilt. Netterweise darf man den augenzwinkerden Smiley privat allerdings weiter kostenlos verwenden; nur Unternehmen müssen eine jährliche Lizengebühr zahlen, wenn sie das Zeichen verwenden wollen. Auch der lachende Smiley 🙂 – und vermutlich auch andere ähnliche Kombinationen – könnten wegen der Verwechslungsgefahr seine Ansprüche berühren, meint Teterin.

Manchmal frage ich mich wirklich, was auf Patentämtern so abläuft. Was kommt als nächstes? Wer lässt sich als erstes die Rechte am Punkt, am Beistrich/Komma oder am Buchstaben „e“ sichern? Oder besser gleich am ganzen Alphabet und allen Kombinationen daraus… Markenschutz ist ja prinzipiell in Ordnung – aber so etwas ist nicht mehr normal.

Ich geh mal davon aus, dass europäische/amerikanische Patentämter hier anders entscheiden würden. Falls nicht, wäre es aber sicher interessant zu sehen, wie ein entsprechender Gerichtsprozess ausgehen würde.

Wenn sich solche Praktiken durchsetzten, dann möchte ich gleich vorsorglich ein Patent auf die Verwendung von „+“, „-“ und „=“ anmelden. Mit den Lizenzgebühren dafür sollte ich dann eigentlich ausgesorgt haben. Nein, das ist natürlich nicht ernstgemeint. 😉

Nachtrag: Mittlerweile hat die russische Patentbehörde die ganze Angelegenheit beendet. Den Smiley kann sich niemand schützen lassen.

20 Gedanken zu „Wer lächeln will muss zahlen: ;-) patentiert“
  1. soweit ich mich entsinnen kann, ist die Farbe auch geschützt (zumindest im Zusammenhang mit Telekommunikation)…ausserdem wer will die Farbe sonst haben??

    Geschützte Gerüche gibt es soweit ich weiß auch…
    und in das amerikanische Patent- und Markenamt würde ich nicht allzuviel vertrauen stecken, denen sind auch schon ein paar Perpetuum Mobiles durch die Lappen gegangen…

  2. Falls nicht, wäre es aber sicher interessant zu sehen, wie ein entsprechender Gerichtsprozess ausgehen würde.

    „We’ll sue his ass. And then we’ll sue the rest of him.“

    Wer lässt sich als erstes die Rechte am Punkt, am Beistrich/Komma oder am Buchstaben „e“ sichern?

    Naja, der Vater von Dr. Evil hat das Fragezeichen erfunden, wie wir alle wissen.

  3. Die Telekom hat sogar mal den Begriff „Internet“ als Marke schützen lassen:

    https://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,2098659,00.htm

    Der in Internet-Kreisen bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Begriff „Internet“ als Marke eingetragen hat (Az.: 300 20 882.0/38; Markenblatt vom 31. Oktober.2001, S.14.281). Diese Marke unterscheide sich von der normalen Schreibweise für Internet angeblich einzig dadurch, dass das zweite „t“ in der Art das „@“-Zeichens geschrieben sei.

    „Nur kurze Zeit, nachdem wir das Shirt angeboten hatten, flatterte uns der Brief der Telekom in Haus“, erklärt er gegenüber ZDNet. Darin heißt es, dass „geschützte Zeichen“ wie der Buchstabe T, die Farbe Magenta und die „grauen Quadrate (Digits)“ verwendet würden. Durch die Wortkombination „T-Shit“ werde die „geschäftliche Ehre und die Markenrechte“ der Telekom verletzt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe von 10.000 Mark fällig.

    Ein Bußgeld in selber Höhe drohte die Telekom dem Autorenservice My favourite books an. Der Online-Dienstleister hatte in einer Anzeige großflächig die Farbe Magenta verwendet, welche sich die Telekom für den Bereich Telekommunikation und Online markenrechtlich hat schützen lassen. „Wir mussten das tun, um einen Präzedenzfall zu verhindern“, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom damals gegenüber ZDNet.

    Ich liebe dieses Land 🙂 Ihr nicht auch?

  4. Die Patentämter lösen in mir seit Jahren Kopfschütteln aus, im Speziellen wenns um Patente im Gentech-Bereich geht. Da werden bestimmte – in der Natur vorkommende Gene – einer einzelnen Firma zugesprochen, so als ob ein „gefundenes“ Gen „erfunden“ worden wäre. Aber das mit dem Smiley hat sogar mich fast vom Stuhl gehauen, unglaublich sowas.

  5. Hmm – da lass ich mir doch gleich die Farbe Schwarz für Schrift auf weißem Hintergrund für den Bereich Astronomie und Online schützen. Wie würdest du gerne bezahlen, Ludmila? Bar oder mit Kredikarte 😉

  6. Oho, das erinnert mich an eine Begegnung von voriger Woche. Ich saß mit zwei Kollegen an der U-Bahn-Haltestelle. Eine junge Dame, vermutlich Redaktionspraktikantin, läuft vorbei. Noch eine junge Redaktionspraktikantin. Noch eine. (Wohlgemerkt hausen die nicht bei ScienceBlogs, ich tippe eher auf Modemagazine.) Nach etwas Schweigen meint mein Kollege „Hätte ich mir vor drei Jahren Jeans mit braunen Stiefeln patentieren lassen, ich wäre ein reicher Mann…“ Tja. Gar nicht so doof, die Idee mit dem Patent…

  7. Da es sich hier um Markenrecht und kein Patentrecht handelt ist der Begriff „patentieren lassen“ hier etwas unglücklich gewählt. Patente müssen 1. technisch und 2. neu sein. Beides wäre beim Smiley nicht erfüllt.

    Anosnsten bin ich natürlich total deiner Meinung…

  8. Auf spiegel.de steht:

    Russisches Patentamt kassiert Markenschutz für 😉

    Verwirrung in Moskau: Ein Geschäftsmann ließ sich den Zwinker-Smiley als Marke schützen, dann schimpften Unternehmen über die absurde Entscheidung, nun erklärt das Patentamt, ein Emoticon sei gar nicht schützbar – der Antrag werde abgewiesen.

  9. „Wenn ich mich recht erinnere, wollte die Telekom mal die Farbe Magenta schützen lassen.“

    Wie schon viele vor mir bestätigt haben… ja die Farbe ist geschützt…
    Es wurde hier allerdings nicht die ganze Farbe Margenta geschützt sondern lediglich eine Abstufung davon. Und zwar: „Deutsche Telekom Magenta“ genauer: RAL-4010

    grüße,
    martin

  10. Das ist ganz normal, dass Unternehmen sich Namen, Farben usw. schützen lassen, aber wie im vorherigen Kommentar erwähnt ist das immer für eine spezielle Branche, wie z.B. Telekommunikation.

    Coca Cola hat z.B. auch die Form von ihren Flaschen schützen lassen…

    Oft spricht man in diesem Zusammenhang auch von 3D Marken.

  11. die Farbe hat auch Palmers geschützt

    Coca Cola hat die Flasche nicht als Muster (design) geschützt, da der Schutz nach maximal 25 Jahren zu Ende ist- sondern als 3-dimensionale Marke (Marken kann man beliebig verlängern- sofern man bezahlt)

    Die dreidimensionale dreieckige Schokolade ist auch eine dreidimenisonale Marke

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